
Um den Bereich verständlich einzuordnen, ist eine klare Abgrenzung wichtig:
Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz, zur Versorgung und zur Unterstützung der Bevölkerung in Krisen- und Gefahrenlagen. Er ist Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und verbindet Vorsorge, Einsatz und Nachsorge.
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz ist Aufgabe der Bundesländer und greift bei großen Unglücksfällen und Naturkatastrophen in Friedenszeiten – z. B. bei Hochwasser, Bränden oder Großschadenslagen.
Zivilschutz
Der Zivilschutz liegt in der Verantwortung des Bundes und umfasst den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall, etwa bei bewaffneten Konflikten.
Zivile Verteidigung
Die zivile Verteidigung geht über den Zivilschutz hinaus und umfasst alle nicht-militärischen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung staatlicher und gesellschaftlicher Funktionen im Krisen- und Konfliktfall.