ZIVIL-MILITÄRISCHE ZUSAMMENARBEIT

Die veränderte sicherheitspolitische Lage erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Akteuren.

Unsere Rolle

  • Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen und Einsatzkräften
  • Vorbereitung durch gemeinsame Übungen und Ausbildungen
  • Unterstützung medizinischer Versorgungsstrukturen im Bedarfsfall
  • Wahrung der humanitären Grundsätze der Rotkreuzbewegung 

Ziel ist es, auch in außergewöhnlichen Situationen eine verlässliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.


Rechtlicher Rahmen: Das DRK-Gesetz

Die Arbeit der Rotkreuzschwestern im Bevölkerungsschutz basiert auf einem klaren gesetzlichen Auftrag. 

Das DRK ist im DRK-Gesetz („Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Abkommen“) rechtlich verankert.

LINK: https://www.gesetze-im-internet.de/drkg/

Bedeutung für den Bevölkerungsschutz

Das Gesetz definiert das DRK als:

  • nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland
  • freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich
  • Akteur im Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst


Daraus ergeben sich insbesondere:

  • Mitwirkung im Bevölkerungsschutz
  • Unterstützung staatlicher Stellen
  • Einbindung in internationale humanitäre Strukturen
  • Möglichkeit der Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr


Einordnung für die Rotkreuzschwestern

Die Tätigkeit der Rotkreuzschwestern ist damit Teil eines gesetzlich verankerten humanitären Auftrags – national und international.