Die veränderte sicherheitspolitische Lage erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Akteuren.

Unsere Rolle
Ziel ist es, auch in außergewöhnlichen Situationen eine verlässliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Rechtlicher Rahmen: Das DRK-Gesetz
Die Arbeit der Rotkreuzschwestern im Bevölkerungsschutz basiert auf einem klaren gesetzlichen Auftrag.
Das DRK ist im DRK-Gesetz („Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Abkommen“) rechtlich verankert.
Bedeutung für den Bevölkerungsschutz
Das Gesetz definiert das DRK als:
Daraus ergeben sich insbesondere:
Einordnung für die Rotkreuzschwestern
Die Tätigkeit der Rotkreuzschwestern ist damit Teil eines gesetzlich verankerten humanitären Auftrags – national und international.