Einbindung der Pflege im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz

Die Rolle der DRK-/BRK-Schwesternschaften im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz

Die Ereignisse der zurückliegenden zweieinhalb Jahre haben erneut deutlich gemacht, dass in Katastrophenlagen die Einbindung professioneller Pflege zu deren Bewältigung unerlässlich ist – von der Mitwirkung in Krisenstäben bis hin zu einzelnen Hilfsaktionen.


Vor allem während der ersten und zweiten Welle der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass zum einen die Solidarität und Unterstützungsbereitschaft für die Pflege von Hilfebedürftigen in der Bevölkerung groß ist. Zum anderen aber auch, dass, um diese Bereitschaft in künftigen Krisenfällen bedarfsgerecht und zielgerichtet zum Einsatz zu bringen, entsprechende Voraussetzungen weiterentwickelt bzw. geschaffen werden müssen.

Eine einheitliche, kontinuierlich stattfindende Grundausbildung einer relevanten Anzahl an sogenannten Pflegeunterstützungskräfte (PUKs) und die Sicherstellung einer strukturierten Zugriffsmöglichkeit im Krisen- und Katastrophenfall (z. B. über eine zentrale Datenbank) sind wesentliche Erfolgsvoraussetzungen, die dann aufgebaut werden müssen.


Die Pflegeunterstützungskräfte (PUKs) können u. a. in der Seniorenpflege, in ambulanten Diensten oder zur Unterstützung pflegender Angehöriger sowie unter bestimmten Voraussetzungen, in Krankenhäusern eingesetzt werden.


Pflegeunterstützungskräfte (PUKs) werden in ihrem Einsatz geleitet durch im Katastrophenschutz geschulte und trainierte Pflegefachkräfte, sog. Pflegeinterventionskräfte (PIKs). Denn in der Krise bedarf es sowohl eines Pools an Unterstützungskräften als auch hoch qualifizierter und spezialisierter Fachkräfte für das Krisenmanagement und den Einsatz in der Versorgung schwerstkranker oder verletzter Menschen.

Um eine nachhaltige Positionierung und tragfähige Mitwirkung der Schwesternschaften im Katastrophenschutz – jenseits von von ad-hoc- Anfragen – zu ermöglichen, ist im Weiteren Arbeit auf verschiedenen Ebenen und die Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen erforderlich. Ziel ist die Einbindung der Rotkreuzschwestern(schaften) in die bestehenden Strukturen.

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