VdS als Teil der internationalen Hilfsgesellschaft

Erdbeben auf Haiti, Ebola in Westafrika, Krieg in der Ukraine: Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist als nationale Rotkreuzgesellschaft immer vor Ort, wenn Menschen durch Katastrophen oder Kriege in Not geraten und seine Hilfe angefordert wird.

Die Rolle der DRK-Schwesternschaften 

Dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) kommt eine gesetzliche und völkerrechtliche Sonderstellung zu. Das DRK mit seinen Mitgliedsverbänden – darunter auch der VdS – ist gemäß den Genfer Konventionen und des DRK-Gesetzes in der Fassung von 2008 gegenüber den deutschen Behörden verpflichtet, im Krisen-, Zivilschutz- und Katastrophenfall zu helfen. Auf dieser Grundlage sind die Rotkreuzschwestern seit Jahrzehnten humanitär tätig. Sie haben während des Vietnam-Kriegs auf dem Lazarettschiff „Helgoland“ Zivilisten behandelt, sie halfen 1989 in der deutschen Botschaft in Prag tausenden DDR-Flüchtlingen, bei dem verheerenden Erdbeben 2010 auf Haiti und bei der Ebola-Krise 2014 in Afrika. Sie waren bei den regionalen Unwetterkatastrophen in Süddeutschland im vergangenen Jahr im Einsatz und sie sind in der aktuellen Flüchtlingshilfe sowohl im Inland wie im Ausland aktiv.<o:p></o:p>

Es gehört seit jeher zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. (VdS) und seiner 31 DRK-/BRK-Schwesternschaften, die Hilfseinsätze des DRK zu unterstützen. Hierfür greift der VdS auf einen Pool von Rotkreuzschwestern zurück, die
dem Verband ihr Interesse an freiwilligen Auslandseinsätzen gemeldet haben.
 

Tätigkeitsfelder


Die Arbeit im Auslandseinsatz unterscheidet sich häufig von der gewohnten Tätigkeit in Deutschland nicht nur durch fremde Krankheitsbilder und eine andere Arbeitsumgebung, sondern auch durch andere Tätigkeitsfelder.
Rotkreuzschwestern unterstützen die betroffenen Menschen direkt bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung, aber auch indirekt durch den Aufbau von Gesundheitseinrichtungen, bei der Schulung und Anleitung des lokalen Personals.
 

Voraussetzungen


Da ein solcher Einsatz viele Herausforderungen mit sich bringt, müssen die Mitglieder diverse Anforderungen erfüllen, ehe sie ins Ausland geschickt werden. Idealismus alleine reicht nicht. Die fachlichen Qualifikationen der Rotkreuzschwestern richten sich nach den Anforderungen des Einsatzes. Neben Zusatzqualifikationen wie Fremdsprachenkenntnissen (Englisch ist Grundvoraussetzung) müssen die Rotkreuzschwestern eine mehrjährige
Berufspraxis nach dem Examen vorweisen. Persönlich sollten sich die Bewerberinnen durch eine hohe psychische Belastbarkeit, Teamgeist, Tatkraft, Einsatzbereitschaft sowie die Fähigkeit zu kooperativem, aber auch selbstständigem Handeln auszeichnen. Der erste Schritt sollte jedoch sein, dass sie mit ihrer Oberin sprechen. Sie muss die Mitgliedschaft im Personalpool für Nothilfeeinsätze (Surge Roster) befürworten.
Die Bewerbung für das Surge-Roster umfasst die Registrierung in der Personaldatenbank GRCReady und ein persönliches Auswahlgespräch mit den jeweiligen Fachreferentinnen und -referenten im DRK-Bundesverband.
 

Einsatz 


Alle Rotkreuzschwestern werden bestens auf den Einsatz vorbereitet und durchlaufen nach Aufnahme in den Personalpool verschiedene mehrtägige Vorbereitungs- und Trainingskurse. Internationale Nothilfeeinsätze sind auf ihre Art immer einzigartig und naturgemäß nicht langfristig planbar. Wenn ein Land von einer Katastrophe betroffen ist und die betroffene Rotkreuz- bzw. Rothalbmondgesellschaft internationale Unterstützung anfordert, alarmiert der DRK-Bundesverband unmittelbar die entsprechenden Expertinnen und Experten der Delegiertenliste. Diese prüfen gemeinsam mit dem privaten Umfeld und den Vorgesetzten, ob ein Einsatz in Frage kommt. Bis zur Abreise stehen sie in ständigem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem DRK-Bundesverband und dem VdS und erhalten von diesem alle relevanten Informationen.